ZIVIL- UND HANDELSRECHT
Das Zivil- und Handelsrecht ist die rechtliche Grundlage der wirtschaftlichen Betätigung von Unternehmen und der Transaktion von privaten Gütern.
Wir verfügen über große Erfahrung im Bereich des Vertriebsrechts, der Handelsgeschäfte, des Produkthaftungsrechts, des Kauf-, Werk- und Dienstvertragsrechts und der internationalen Bezüge dieser Rechtsgebiete.
Wir beraten unsere Mandanten in diesem Bereich insbesondere
- zu Handelsvertreterverträgen
- zu Vertragshändlerverträgen
- zu Franchise-Verträgen
- zu Verträgen zu sonstigen Vertriebsformen.
- bei dem Aufbau von Vertragsbeziehungen mit in- und ausländischen Vertragspartnern, beispielsweise bei der Gestaltung von Geheimhaltungsvereinbarungen, LoI, MoU etc.
- bei der Entwicklung von Angebotsmustern und Grundsätzen im Hinblick auf die grundsätzlichen Bedingungen eines Verkaufs oder Einkaufs
- bei der Entwicklung von Checklisten zur Dokumentation und Kontrolle von Kaufsachen bei Versendung oder im Eingang
- bei der Verhandlung und Gestaltung von Kaufverträgen oder Musterkaufverträgen,
- im Zusammenhang mit der Gestaltung von Konsignationslagerverträgen
- zu Kreditsicherheiten wie L/C, Bürgschaften etc.
- bei der Gestaltung und Verwendung von Allgemeinen Verkaufs- und Einkaufsbedingungen, Qualitätsvereinbarungen, Liefervorschriften, Angeboten,
- bei der Verwendung von Handelsklauseln wie den Incoterms.
Kommt es zu Konflikten, vertreten wir unsere Mandanten in Fragen der
- Produkt- oder Mängelhaftung,
- Geltendmachung von Kaufpreis oder Schadensersatz,
- Bei schwerwiegenden und komplexen Konflikten, z.B. bei der Geltendmachung von Frachtführer- oder Lagerhalterpfandrechten, im Zusammenhang mit Insolvenzen oder Compliance-Verstößen.
Unsere privaten Mandanten beraten wir insbesondere im Zusammenhang mit dem Kauf- und Verkauf von wertvollen Vermögensgegenständen wie Flugzeugen, Yachten, Kunstgegenständen, Musikinstrumenten sowie deren Transport, Reparatur, Wartung, Pflege etc.