Alexander Hellwig

Fachanwalt für Strafrecht

Compliance-Auditor (TÜV)

Compliance-Officer (TÜV)

Trainer beim TÜV Rheinland zu den Themen Compliance, Korruptionsprävention, Hinweisgeberschutzgesetz

Corinna R. Kuss
Alexandra B. Schwegmann
Dr. Sanjay Dansalia

Alexander Hellwig ist

Fachanwalt für Strafrecht

Die Bundesrechtsanwaltskammer definiert einen Fachanwalt angelehnt an die Fachanwaltsordnung wie folgt:

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jeweils jährlich belegen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang fachlich fortgebildet hat.“, BRAK, https://www.brak.de/fuer-verbraucher/anwaltssuche/fachanwaelte/ (abgerufen am 29.09.2017)

Die Fachanwaltsordnung sieht für einen Fachanwalt für Strafrecht den Nachweis besonderer Kenntnisse in den folgenden Bereichen vor:

  1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
  3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Deutsch, Englisch

01/2021 – heute              Syndikusrechtsanwalt und Abteilungsleiter in einem Unternehmen des Verteidigungssektors.

05/2015 – 12/2020         Syndikusrechtsanwalt und Compliance-Officer in einem Unternehmen des Verteidigungssektors.

08/2011 – 12/2014        Geschäftsführer in einem mittelständischen Industrieunternehmen.

01/2006 – 07/ 2011         Partner der Kanzlei Latz & Hellwig, Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftsrecht, Beratung von Unternehmen und Verteidigung in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren; Vertrags- und gesellschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen.

01/2000 – 12/2005        Partner der Kanzlei Hellwig & Partner, Schwerpunkte: Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftsrecht, Beratung von Unternehmen und Verteidigung in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren; Vertrags- und gesellschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen.

03/1999 – 12/1999         Rechtsanwalt im Notariat Rodert & Adenauer, Köln

03/1998 – 02/1999         Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Leineweber, Köln

12/1997 – 02/1998         Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Birkenstock & Partner, Köln, Bundesweit tätige Strafrechtskanzlei.

Alexander Hellwig berät insbesondere in den Bereichen Compliance, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und bei existentiellen Krisen von Unternehmen und Unternehmern. Darüber ist er als Strafverteidiger tätig.

Alexander Hellwig

Fachanwalt für Strafrecht

Compliance-Auditor (TÜV)

Compliance-Officer (TÜV)

Trainer beim TÜV Rheinland zu den Themen Compliance, Korruptionsprävention, Hinweisgeberschutzgesetz

Alexander Hellwig ist

Fachanwalt für Strafrecht

Die Bundesrechtsanwaltskammer definiert einen Fachanwalt angelehnt an die Fachanwaltsordnung wie folgt:

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jeweils jährlich belegen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang fachlich fortgebildet hat.“, BRAK, https://www.brak.de/fuer-verbraucher/anwaltssuche/fachanwaelte/ (abgerufen am 29.09.2017)

Die Fachanwaltsordnung sieht für einen Fachanwalt für Strafrecht den Nachweis besonderer Kenntnisse in den folgenden Bereichen vor:

  1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
  3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Deutsch, Englisch

01/2021 – heute              Syndikusrechtsanwalt und Abteilungsleiter in einem Unternehmen des Verteidigungssektors.

05/2015 – 12/2020         Syndikusrechtsanwalt und Compliance-Officer in einem Unternehmen des Verteidigungssektors.

08/2011 – 12/2014        Geschäftsführer in einem mittelständischen Industrieunternehmen.

01/2006 – 07/ 2011         Partner der Kanzlei Latz & Hellwig, Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftsrecht, Beratung von Unternehmen und Verteidigung in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren; Vertrags- und gesellschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen.

01/2000 – 12/2005        Partner der Kanzlei Hellwig & Partner, Schwerpunkte: Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftsrecht, Beratung von Unternehmen und Verteidigung in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren; Vertrags- und gesellschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen.

03/1999 – 12/1999         Rechtsanwalt im Notariat Rodert & Adenauer, Köln

03/1998 – 02/1999         Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Leineweber, Köln

12/1997 – 02/1998         Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Birkenstock & Partner, Köln, Bundesweit tätige Strafrechtskanzlei.

Alexander Hellwig berät insbesondere in den Bereichen Compliance, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und bei existentiellen Krisen von Unternehmen und Unternehmern. Darüber ist er als Strafverteidiger tätig.

Corinna R. Kuss
Dr. Sanjay Dansalia
+49 221 977657-0