Das Luftrecht oder Luftverkehrsrecht als das Recht des Verkehrs mit Luftfahrzeugen und seiner wirtschaftlichen Bezüge ist vielschichtig und in erster Linie durch seinen Regelungsgegenstand definiert. Wir verstehen es ausgehend von den Bedürfnissen unserer Mandanten, die am Luftverkehr tatsächlich oder wirtschaftlich teilnehmen und die wir zu den sich hieraus ergebenden Fragen beraten und vertreten.
Fliegen ist unsere Passion. Als Privatpiloten betrachten wir die Welt der Luftfahrt nicht nur juristisch, sondern auch als Luftverkehrsteilnehmer, Beteiligte am Wirtschaftsverkehr in der Luftverkehrsbranche, an der Technik interessierte und als vom Fliegen faszinierte.
Wir beraten und vertreten insbesondere im Zusammenhang mit
- Luftbeförderungsverträgen im Güter- und Personenverkehr
- Kaufverträgen beim Einkauf und Verkauf von Luftfahrzeugen
- dem Werkvertragsrecht bei der Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen oder bei der Verpackung oder dem Umschlag von Gütern
- dem Vertriebsrecht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Luftfahrzeugen und dem Vertrieb von Beförderungsleistungen, insbesondere im Bereich des Agenturrechts
- der Haftung des Luftfrachtführers und des Luftfahrtunternehmens bei der Personenbeförderung
- der Haftung der anderen an der Luftfahrt beteiligten Unternehmen wie Flughäfen, Ground Handler, Umschlagbetriebe etc.;
- der Haftung des Luftfrachtführers für Schäden Dritter;
- der Produkthaftung;
- der Luftfahrtversicherung, insbesondere die Luftfahrt-Kaskoversicherung und der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung;
- dem Wettbewerbsrecht in der Luftfahrt.