INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT
Schon vor Ausbruch der Pandemie schienen die Zeichen auf Deglobalisierung zu stehen. Mit der Ausbreitung des Covid-19 wird vielerorts das Ende der Globalisierung ausgerufen. Wir glauben nicht, dass die Welt in Zukunft auf eine internationale Arbeitsteilung verzichten kann. Im Gegenteil, eine tiefgreifende internationale Kooperation auf allen Ebenen, insbesondere aber im wirtschaftlichen Bereich, wird zur Lösung globaler Herausforderungen immer wichtiger werden.
Eine global vernetzte Wirtschaft benötigt Spezialisten, die internationale Verträge und Transaktionen begleiten und managen. Jede Zusammenarbeit zwischen zwei Unternehmen aus verschiedenen Ländern, jedes grenzüberschreitende Geschäft, wirft vielfältige und schwierige Fragen des Internationalen Privatrechts, der Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge, der Zuständigkeit von Gerichten etc. auf. Insbesondere zu nennen sind hier:
- Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse,
- Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht,
- International vereinheitlichtes Handelsrecht, insbesondere Kaufrecht, Handelsvertreterrecht und Transportrecht,
- International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht,
- Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht,
- Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr,
- Grundzüge im internationalen Steuerrecht,
- Grundzüge der Rechtsvergleichung.
Unsere Kompetenz in diesem Rechtsgebiet ist ausgewiesen durch unsere Fachanwaltschaften im Internationalen Wirtschaftsrecht und im Transport- und Speditionsrecht.
Wir sind in diesem Bereich seit 20 Jahren für Mandanten aus allen Kontinenten tätig.