Corinna R. Kuss
Maxim Miskewych

Maxim Miskewych wurde im Jahr 2012 zur Anwaltschaft zugelassen. Er ist

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Die Bundesrechtsanwaltskammer definiert einen Fachanwalt angelehnt an die Fachanwaltsordnung wie folgt:

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jeweils jährlich belegen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang fachlich fortgebildet hat.“, BRAK, https://www.brak.de/fuer-verbraucher/anwaltssuche/fachanwaelte/ (abgerufen am 29.09.2017)

  1. Die Fachanwaltsordnung sieht für einen Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht den Nachweis besonderer Kenntnisse in den folgenden Bereichen vor:
  2. Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse,
  3. Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht,
  4. International vereinheitlichtes Handelsrecht,
  5. International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht,
  6. Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht,
  7. Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr,
  8. Grundzüge im internationalen Steuerrecht,
  9. Grundzüge der Rechtsvergleichung.

Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch

Maxim Miskewych besuchte das Helmholtz-Gymnasium in Bonn und studierte sodann Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit dem Schwerpunkt Unternehmen und Steuern.

Sein Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Köln mit Stationen in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Kiew (Ukraine) und an der deutschen Botschaft in Astana (Kasachstan).

Nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft war Rechtsanwalt Miskewych bei einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltsboutique sowie einer bayerischen multidisziplinären mittelständischen Kanzlei in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht tätig, bevor er zur Kanzlei KUSS Rechtsanwälte wechselte.

Maxim Miskewych berät in- und ausländische Versicherungen und Handels- und Industrieunternehmen in den Bereichen Transport-, Speditions-, Handels- und Gesellschaftsrecht und vertritt deren Interessen in Gerichts- und internationalen Schiedsverfahren.

Maxim Miskewych ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht e.V.

www.ukraine-nachrichten.de:

Gründung einer GmbH in der Ukraine

Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers in der Ukraine

Gewinnausschüttung bei einer ukrainischen GmbH

Grundlegende Änderung des ukrainischen Insolvenzrechts

Eurofenix The journal of INSOL Europe:

Restoring debtors’ solvency or declaring bankruptcy

Maxim Miskewych wurde im Jahr 2012 zur Anwaltschaft zugelassen. Er ist

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Die Bundesrechtsanwaltskammer definiert einen Fachanwalt angelehnt an die Fachanwaltsordnung wie folgt:

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jeweils jährlich belegen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang fachlich fortgebildet hat.“, BRAK, https://www.brak.de/fuer-verbraucher/anwaltssuche/fachanwaelte/ (abgerufen am 29.09.2017)

  1. Die Fachanwaltsordnung sieht für einen Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht den Nachweis besonderer Kenntnisse in den folgenden Bereichen vor:
  2. Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse,
  3. Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht,
  4. International vereinheitlichtes Handelsrecht,
  5. International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht,
  6. Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht,
  7. Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr,
  8. Grundzüge im internationalen Steuerrecht,
  9. Grundzüge der Rechtsvergleichung.

Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch

Maxim Miskewych besuchte das Helmholtz-Gymnasium in Bonn und studierte sodann Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit dem Schwerpunkt Unternehmen und Steuern.

Sein Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Köln mit Stationen in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Kiew (Ukraine) und an der deutschen Botschaft in Astana (Kasachstan).

Nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft war Rechtsanwalt Miskewych bei einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltsboutique sowie einer bayerischen multidisziplinären mittelständischen Kanzlei in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht tätig, bevor er zur Kanzlei KUSS Rechtsanwälte wechselte.

Maxim Miskewych berät in- und ausländische Versicherungen und Handels- und Industrieunternehmen in den Bereichen Transport-, Speditions-, Handels- und Gesellschaftsrecht und vertritt deren Interessen in Gerichts- und internationalen Schiedsverfahren.

Maxim Miskewych ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht e.V.

www.ukraine-nachrichten.de:

Gründung einer GmbH in der Ukraine

Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers in der Ukraine

Gewinnausschüttung bei einer ukrainischen GmbH

Grundlegende Änderung des ukrainischen Insolvenzrechts

Eurofenix The journal of INSOL Europe:

Restoring debtors’ solvency or declaring bankruptcy

Corinna R. Kuss
Maxim Miskewych
+49 221 977657-0